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Bezirksamt erzielt Abwendungsvereinbarung in Milieuschutzgebiet

Die erste Abwendungsvereinbarung seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November 2021

Für ein Grundstück an der Nehringstraße (Milieuschutzgebiet Klausenerplatz) hat der Bezirk Charlottenburg eine Abwendungsvereinbarung mit der neuen Eigentümerin durchsetzen können.

Das Bezirksamt will teure Mieten verhindern und wollte vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen, doch das Bundesverwaltungsgericht hat dieses gesetzliche Recht der Bezirke mit seinem Urteil von November 2021 stark eingeschränkt.

Die neue Eigentümerin des Grundstücks habe „nach kooperativen Gesprächen mit dem Bezirksamt“ zugesichert, 30 Prozent preisgünstigen Wohnraum auf dem unbebauten Grundstücksteil entwickeln zu wollen.

Es ist die erste Abwendungsvereinbarung für ein unbebautes Grundstück in ganz Berlin und die erste seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Der Artikel vom 25.04.2022 auf der Website von der Berliner Woche

Screenshot Berliner Woche vom 25.04.2022: Bezirksamt erzielt Abwendungsvereinbarung in Milieuschutzgebiet
Berliner Woche vom 25.04.2022: Bezirksamt erzielt Abwendungsvereinbarung in Milieuschutzgebiet